Wednesday 5 April 2017

Alternative Trading System Anforderungen

Alternative Trading System - ATS Was ist ein alternatives Trading System - ATS Ein alternatives Trading System (ATS) ist ein Handelssystem, das nicht als Austausch geregelt ist, sondern ist ein Ort für die Anpassung der Kauf - und Verkaufsaufträge seiner Abonnenten. Alternative Handelssysteme gewinnen auf der ganzen Welt an Popularität und machen einen Großteil der Liquidität, die in öffentlich gehandelten Themen gefunden wird. Die Verordnung ATS wurde 1998 von der SEC eingeführt und soll die Anleger schützen und alle Bedenken aus dieser Art von Handelssystemen lösen. Regulierung ATS erfordert eine strengere Aufzeichnungen und fordert eine intensivere Berichterstattung über Themen wie Transparenz, sobald das System mehr als 5 des Handelsvolumens für eine gegebene Sicherheit erreicht. BREAKING DOWN Alternative Trading System - ATS Viele alternative Handelssysteme sind speziell auf Käufer und Verkäufer ausgelegt, die in sehr großen Mengen (vor allem professionelle Händler und Investoren) handeln. Auch Institutionen werden oft ein ATS verwenden, um Gegenparteien für Transaktionen zu finden, anstatt große Aktienblöcke an der normalen Börse zu handeln, eine Praxis, die den Marktpreis in einer bestimmten Richtung verschieben kann, abhängig von einer bestimmten Aktienkapitalisierung und Handelsvolumen. Beispiele für alternative Handelssysteme umfassen, sind aber nicht beschränkt auf elektronische Kommunikationsnetze (ECNs), übergreifende Netzwerke und Call-Märkte.17 CFR 242.303 - Rekord-Erhaltungsvoraussetzungen für alternative Handelssysteme. XA7 242.303 Aufzeichnungserhalt für alternative Handelssysteme. (A) Um die in Absatz (b) (9) von xA7 242.301 genannte Bedingung einzuhalten. Ein alternatives Handelssystem hat die folgenden Aufzeichnungen zu bewahren: (1) Für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren, in den ersten zwei Jahren an einem leicht zugänglichen Ort, muss ein alternatives Handelssystem bewahrt werden: (i) Alle Unterlagen, Zu xA7 242.302 (ii) Alle Mitteilungen, die von einem solchen alternativen Handelssystem an Abonnenten erbracht werden, im Allgemeinen, ob geschrieben oder über automatisierte Mittel kommuniziert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Notizen, die Stunden von Systemoperationen, Systemstörungen, Änderungen an Systemprozeduren, Wartung von Hardware und Software, Anweisungen zum Zugang zum Markt und Verweigerungen oder Beschränkungen des Zugangs zum alternativen Handelssystem (iii) Wenn vorbehaltlich des Absatzes (b) (5) (ii) von xA7 242.301. Mindestens eine Kopie der Normen des alternativen Handelssystems für den Zugang zum Handel, alle für die alternativen Handelssysteme relevanten Unterlagen, die den Zugang zu einer Person zu erteilen, zu verweigern oder zu beschränken, sowie alle anderen Dokumente, die das alternative Handelssystem erhalten oder erhalten haben Die Voraussetzung für die Einhaltung von Absatz (b) (5) von xA7 242.301 und (iv) mindestens eine Kopie aller Unterlagen, die bei dem alternativen Handelssystem bei der Einhaltung von Absatz (b) (6) von xA7 242.301 eingereicht oder empfangen wurden . Einschließlich aller Korrespondenz, Memoranden, Papiere, Bücher, Notizen, Konten, Berichte, Test-Scripts, Testergebnisse und andere ähnliche Aufzeichnungen. (2) Während des Lebens des Unternehmens und eines Nachfolgeunternehmens hat ein alternatives Handelssystem zu bewahren: (i) Alle Partnerschaftsartikel oder im Falle einer Körperschaft alle Satzung oder Satzung. (Ii) Kopien von Berichten, die gemäß Absatz (b) (2) von xA7 242.301 dieses Kapitels eingereicht wurden, und Aufzeichnungen, die gemäß Absatz (b) (5) von xA7 242.301 dieses Kapitels erstellt wurden. B) Die Unterlagen, die gemäß Absatz (a) dieses Abschnitts aufrechterhalten und aufbewahrt werden müssen, müssen in Papierform oder in einer der unter xA7 240.17a-4 (f) dieses Kapitels zugelassenen Formulare erstellt, vervielfältigt und gepflegt werden . (C) Alternative Handelssysteme müssen alle anderen anwendbaren Rekord - oder Meldepflichten im Gesetz und die darin enthaltenen Regeln und Vorschriften einhalten. Werden die Angaben in einem gemäß diesem Abschnitt zu erstellenden Rekord in einem gemäß xA7 240.17a-3 oder xA7 240.17a - 4 dieses Kapitels gemachten oder anderweitig durch das alternative Handelssystem aufbewahrten Rekord aufbewahrt (ob zusammengefasst oder Eine andere Form), verlangt dieser Abschnitt nicht, dass der Sponsor diese Informationen in einer separaten Datei pflegt, vorausgesetzt, dass der Sponsor die Informationen umgehend sortieren und abrufen kann, als ob er in einer separaten Datei als Datensatz nach diesem Abschnitt geführt worden wäre Und bewahrt die Informationen gemäß den in Absatz (a) dieses Abschnitts genannten Zeiträumen auf. (D) Die Aufzeichnungen, die gemäß diesem Abschnitt beibehalten und aufbewahrt werden müssen, können von einem Dienstleistungsbüro, einem Verwahrer oder einer anderen Aufbewahrungsstelle im Auftrag des alternativen Handelssystems vorbereitet oder gepflegt werden. Eine Vereinbarung mit einem Dienstleistungsbüro, einem Verwahrer oder einem anderen Aufbewahrungsservice entbindet das alternative Handelssystem nicht von der Verantwortung für die Vorbereitung und Aufrechterhaltung der Aufzeichnungen gemäß diesem Abschnitt. Das Dienstleistungsbüro, die Verwahrstelle oder die sonstige Aufbewahrungsstelle unterbreitet bei der Kommission eine schriftliche Verpflichtung in einer für die Kommission akzeptablen Form, die von einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Person unterzeichnet worden ist, in der Erwägung, dass diese Aufzeichnungen Eigentum des alternativen Handelssystems sind Gepflegt und erhalten und wird auf Anfrage des alternativen Handelssystems umgehend zurückgegeben. Und unterliegt der folgenden Bestimmung: In Bezug auf alle im Namen von (Name des alternativen Handelssystems) gepflegten oder aufbewahrten Bücher und Aufzeichnungen verpflichtet sich der Unterzeichnete hiermit, diese Bücher und Aufzeichnungen jederzeit oder von Zeit zu Zeit zu prüfen, Während der Geschäftszeiten von den Mitarbeitern der Securities and Exchange Commission, jeder Selbstregulierungsorganisation, von der das alternative Handelssystem Mitglied ist, oder eine staatliche Wertpapieraufsichtsbehörde, die für das alternative Handelssystem zuständig ist. Und der Kommission unverzüglich die Selbstregulierungsorganisation zu übermitteln, deren Vermögensverwaltungssystem Mitglied ist, oder eine staatliche Wertpapieraufsichtsbehörde, die für das alternative Handelssystem zuständig ist, eine zutreffende, korrekte, vollständige und aktuelle Kopie von allen, oder Irgendein Teil von solchen Büchern und Aufzeichnungen. E) Jedes alternative Handelssystem stellt jedem Vertreter der Kommission unverzüglich auf Verlangen, lesbare, zutreffende und vollständige Kopien der Aufzeichnungen zur Verfügung, die nach diesem Abschnitt aufbewahrt werden müssen. Dies ist eine Liste der Abgeordneten des Vereinigten Staaten-Kodex, der Statuten zu den großen, öffentlichen Gesetzen und den Präsidentenbelegen, die für dieses CFR-Teil Rechtsbefugnis erbringen. Es ist nicht garantiert, genau oder aktuell zu sein, obwohl wir die Datenbank wöchentlich aktualisieren. Weitere Einschränkungen der Genauigkeit werden auf der GPO-Site beschrieben. United States Code U. S. Code: Titel 15 - HANDEL UND HANDEL 17 CFR Part 242 Die Securities and Exchange Commission (SEC oder Kommission) verabschiedet bestimmte Änderungen der Verordnung SBSRReporting und Verbreitung von sicherheitsrelevanten Swap-Informationen (Regulation SBSR). Insbesondere die neue Regel 901 (a) (1) der Verordnung SBSR erfordert eine Plattform (dh eine nationale Wertpapierbörse oder eine sicherheitsrelevante Swap-Ausführungseinrichtung (SB SEF), die bei der Kommission registriert oder von der Registrierung befreit ist) Basierten Swap auf einer solchen Plattform ausgeführt, die dem Clearing vorgelegt wird. Die neue Regel 901 (a) (2) (i) der Verordnung SBSR verlangt von einer registrierten Clearing-Stelle, einen sicherheitsrelevanten Swap zu melden, der eine Gegenpartei ist. Die Kommission verabschiedet in Übereinstimmung mit den neu verabschiedeten Änderungen der Regel 901 (a) bestimmte Änderungen an anderen Bestimmungen der Verordnung SBSR und eine Änderung, die registrierte sicherheitsrelevante Swap-Daten-Repositories (SDRs) erfordern würde, um den sicherheitsrelevanten Swap bereitzustellen Transaktionsdaten, die sie verpflichtet sind, den Nutzern der Informationen öffentlich zugänglich zu machen. Die Kommission verabschiedet auch Änderungen der Regel 908 (a) zur Verlängerung der Verordnung SBSRaposs Regulatory Reporting und öffentliche Verbreitung Anforderungen an zusätzliche Arten von grenzüberschreitenden sicherheitsspezifischen Swaps. Die Kommission bietet Leitlinien für die Anwendung der Verordnung SBSR auf Prime-Brokerage-Transaktionen und die Zuweisung von freigegebenen sicherheitsrelevanten Swaps an. Schließlich verabschiedet die Kommission einen neuen Einhaltungsplan für die Teile der Verordnung SBSR, für die die Kommission zuvor keine Einhaltungstermine festgelegt hat. 2016-07-27 vol. 8144 - Mittwoch, 27. Juli 201681 FR 49432 - Offenlegung von Auftragsabwicklungsinformationen 17 CFR-Teile 240 und 242 Die Securities and Exchange Commission (Kommission oder SEC) schlägt vor, die Regeln 600 und 606 des nationalen Marktsystems (Verordnung NMS) Nach dem Securities Exchange Act von 1934 (Börsengesetz), um zusätzliche Angaben durch Makler-Händler an Kunden über die Weiterleitung ihrer Aufträge zu verlangen. Im Einzelnen schlägt die Kommission in Bezug auf institutionelle Aufträge vor, die Regel 606 der Verordnung NMS zu ändern, um einem Makler-Händler auf Verlangen des Kunden zu verlangen, spezifische Angaben im Zusammenhang mit der Weiterleitung und Ausführung der Kundenkapital-institutionellen Aufträge für die vorherige zu geben Sechs Monate Die Kommission schlägt außerdem vor, die Regel 606 der Verordnung NMS zu ändern, um einen Broker-Händler zu verpflichten, öffentlich zugängliche aggregierte Informationen über die Abwicklung von Kundenapos institutionellen Aufträgen für jedes Kalenderquartal zu erstellen. In Bezug auf Einzelhandelsaufträge schlägt die Kommission vor, gezielte Verbesserungen der laufenden Orderrouting-Offenlegungen gemäß Regel 606 vorzunehmen, indem sie beschränken, dass die Auftragsinformationen in marktfähige und nicht marktfähige Kategorien aufgeteilt werden müssen, wobei die Offenlegung des Netto-Gesamtbetrags einer Zahlung erforderlich ist Für den Auftragsablauf, die Zahlung aus der erhaltenen Gewinnbeteiligung, die gezahlten Transaktionsgebühren und die Transaktionsrabatte, die ein Makler-Händler von bestimmten Orten erhalten hat, verlangen, dass Makler-Händler die Zahlungsbedingungen für Auftragsströmungsvereinbarungen und Gewinnbeteiligungsbeziehungen beschreiben Mit bestimmten Orten, die ihre Reihenfolge Routing Entscheidungen beeinflussen können, und die Beseitigung der Anforderung, Einzelhandel Auftragsleitung Informationen durch Auflistung Markt zu teilen. Im Zusammenhang mit diesen neuen Anforderungen schlägt die Kommission vor, die Regel 600 der Verordnung NMS zu ändern, um eine Reihe von neu definierten Begriffen einzufügen, die in den vorgeschlagenen Änderungen der Regel 606 verwendet werden. Die Kommission schlägt ferner vor, die Regeln 605 und 606 der Verordnung zu ändern NMS zu verlangen, dass die öffentlichen Auftragsausführungs - und Auftragsleitfeststellen für einen Zeitraum von drei Jahren öffentlich zugänglich gehalten werden und konforme Änderungen an Regel 607 vornehmen müssen. Schließlich schlägt die Kommission vor, die Regel 3a51-1 (a) nach dem Börsengesetz zu ändern Regel 13h-1 (a) (5) der Regel 13D-G Regel 105 (b) (1) der Verordnung M Regeln 201 (a) und 204 (g) der Verordnung SHO Regeln 600 (b), 602 (a) ( 5), 607 (a) (1) und 611 (c) der Verordnung NMS und Regel 1000 der Verordnung SCI, um Querverweise als Ergebnis dieser vorgeschlagenen Regel zu aktualisieren. 2015-12-30 vol 802 - Mittwoch, 30. Dezember 201580 FR 81454 - Regelungssysteme Compliance und Integritätskorrektur 17 CFR Part 242 Die Securities and Exchange Commission (Kommission) macht eine technische Korrektur ihrer Regeln für die Compliance und Integrität der Regulierungssysteme (Regulation SCI) im Rahmen der Securities Exchange Act von 1934 (Börsengesetz) und konforme Änderungen der Verordnung ATS im Rahmen des Börsengesetzes, die für bestimmte selbstregulierende Organisationen (einschließlich registrierter Clearing-Agenturen), alternative Handelssysteme (ATS), Planprozessoren und befreite Clearing-Agenturen gilt ( Kollektiv, SCI-Einheiten). 2015-12-28 vol. Die Wertpapier - und Börsenkommission schlägt vor, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in der Verordnung ATS nach dem Securities Exchange Act von 1934 zu ändern (in der Verordnung (EG) Nr. Börsengesetzes), die auf alternative Handelssysteme (ATS) anwendbar sind, die in NMS-Aktien (NMS Stock ATS) tätig sind, darunter auch so genannte Dark Pools. Zunächst schlägt die Kommission vor, die Verordnung ATS zu verabschieden Formular ATS-N, um Informationen über den Broker-Händler zu liefern, der den NMS Stock ATS (Broker-Dealer-Betreiber) und die Aktivitäten des Broker-Dealer-Betreibers und seiner Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit dem NMS Stock ATS betreibt und detaillierte Informationen über Die Art und Weise der Tätigkeit des ATS. Zweitens schlägt die Kommission vor, Einreichungen auf Formular ATS-N öffentlich zu machen, indem sie bestimmte Formular ATS-N Einreichungen auf der Commissionaposs Internet-Website veröffentlichen und jede NMS-Aktie ATS benötigen, die eine Website hat, um zu posten Auf der NMS-Aktie ATSaposs-Website einen direkten URL-Hyperlink zur Commissionaposs-Website, die die erforderlichen Dokumente enthält. Drittens schlägt die Kommission vor, die Verordnung ATS zu ändern, um ein Verfahren für die Kommission vorzulegen, um festzustellen, ob ein Unternehmen für die Befreiung von der Definition des Börsengesetzes Regel 1a1-1 (a) (2) in Bezug auf NMS-Aktien und Erkläre eine NMS-Aktie ATSaposs Form ATS-N entweder wirksam oder nach Bekanntmachung und Gelegenheit zum Hören unwirksam. Viertens könnte die Kommission nach dem Vorschlag die Freistellung von der Definition des Austauschs aussetzen, beschränken oder widerrufen, nachdem sie eine Benachrichtigung und Gelegenheit zur Anhörung gegeben hat. Fünftens schlägt die Kommission vor, zu verlangen, dass ein ATSaposs-Schutz und Verfahren zum Schutz der vertrauenswürdigen Handelsinformationen für Abonnenten geschrieben werden. Die Kommission schlägt ferner vor, Änderungen an der Verordnung ATS und der Börsengesetz Regel 3a1-1 (a) vorzunehmen. Darüber hinaus fordert die Kommission unter anderem eine Änderung der Anforderungen der Freistellung von der Definition des Börsenrechts gemäß § 3a1-1 a) für ATS, die Transaktionen in anderen Wertpapieren als NMS-Aktien erleichtern. Schließlich fordert die Kommission auch eine Stellungnahme zu ihrer Erwägung zur Änderung der Börsengesetzregeln 600 und 606, um die Transparenz um die Abwicklung und Vermittlung von institutionellen Kundenaufträgen durch Maklerhändler zu verbessern.17 CFR 242.301 - Anforderungen an alternative Handelssysteme. XA7 242.301 Anforderungen an alternative Handelssysteme. (A) Umfang des Abschnitts Ein alternatives Handelssystem muss den Anforderungen in Absatz (b) dieses Abschnitts entsprechen, es sei denn, dass ein solches alternatives Handelssystem: (1) als Börse nach § 6 des Gesetzes eingetragen ist (15 USC 78f) (2) Die Kommission von der Registrierung als Börse auf der Grundlage des begrenzten Umfangs der getätigten Transaktionen (i) ist als Broker-Händler gemäß §§ 15 Buchst. B oder 15C des Gesetzes (15 USC 78o (b) und 78o-5) eingetragen, Oder ist eine Bank und (ii) beschränkt ihre Wertpapieraktivitäten auf folgende Instrumente: (A) Staatsanleihen im Sinne von § 3 (a) (42) des Gesetzes (15 USC 78c (a) (42)) (B) Rückkauf - und Reverse-Repurchase-Vereinbarungen, die ausschließlich Wertpapiere umfassen, die in Absatz (a) (4) (ii) (A) dieses Abschnitts (C) enthalten sind. Alle Put-, Call-, Straddle-, Options - oder Privilegien für eine staatliche Sicherheit, außer (1) wird an einem oder mehreren nationalen Wertpapierbörsen gehandelt oder (2) Für welche Zitate werden über ein automatisiertes Zitatsystem, das von einer eingetragenen Wertpapiervereinigung und (D) Commercial betrieben wird, verbreitet. Deutsch: www. tab. fzk. de/de/projekt/zusammenf...ng/ab117.htm. Englisch: www. tab. fzk. de/en/projekt/zusammenf...ng/ab117.htm Papier. (5) ist durch Kommissionsordnung ausdrücklich oder bedingungslos befreit. Nach Anwendung durch ein solches alternatives Handelssystem. Von einem oder mehreren der Anforderungen von Absatz (b) dieses Abschnitts. Die Kommission wird diese Freistellung nur dann gewähren, wenn sie festgestellt hat, dass eine solche Anordnung mit dem öffentlichen Interesse, dem Schutz der Anleger und der Beseitigung von Hindernissen und der Vollendung der Mechanismen eines nationalen Marktsystems vereinbar ist. B) Voraussetzungen. Jedes alternative Handelssystem, das dieser Regelung ATS gemäß Absatz (a) dieses Abschnitts unterliegt, muss den Anforderungen in diesem Absatz (b) entsprechen. (1) Broker-Händler Registrierung. Das alternative Handelssystem muss sich als Broker-Händler gemäß § 15 des Gesetzes (15 U. S.C. 78o) anmelden. (I) Das alternative Handelssystem muss einen ersten Betriebsbericht über das Formular ATS, xA7 249.637 dieses Kapitels, gemäß den darin enthaltenen Anweisungen mindestens 20 Tage vor Beginn des Betriebs als alternatives Handelssystem einreichen. Oder wenn das alternative Handelssystem am 21. April 1999 spätestens am 11. Mai 1999 in Betrieb ist. (Ii) Das alternative Handelssystem muss mindestens 20 Kalendertage vor der Durchführung einer wesentlichen Änderung der Formular ATS eine Änderung an Formular ATS einreichen Betrieb des alternativen Handelssystems. (Iii) Werden die in dem nach Absatz (b) (2) (i) dieses Abschnitts eingereichten Initialisierungsbericht enthaltenen Informationen aus irgendeinem Grund ungenau und wurden der Kommission nicht als Änderungsantrag zu Formular ATS, der Alternative, gemeldet Handelssystem eine Änderung auf Formular ATS, die diese Informationen innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Ende eines jeden Kalenderquartals, in dem das alternative Handelssystem betrieben wurde, korrigiert. (Iv) Das alternative Handelssystem hat unverzüglich eine Änderung auf Formular ATS zu korrigieren, die zuvor auf Formular ATS gemeldeten Informationen berichtigt hat, nachdem festgestellt worden ist, dass alle nach den Absätzen (b) (2) (i), (ii) oder (iii) dieses Abschnittes eingereichten Informationen vorliegen War ungenau, wenn sie abgelegt wurde. (V) Das alternative Handelssystem muss unverzüglich eine Aufhebung des Betriebsberichtes über das Formular ATS gemäß den darin enthaltenen Anweisungen abgeben, wenn es nicht mehr als ein alternatives Handelssystem gilt. (Vi) Jede nach diesem Absatz (b) (2) eingereichte Kündigung oder Änderung ist ein x201Creportx201D im Sinne der §§ 11A, 17 (a), 18 (a) und 32 (a), (15 USC 78k - 1. 78q (a) 78r (a) und 78ff (a)) und alle anderen anwendbaren Bestimmungen des Gesetzes. (Vii) Die in Absatz (b) (2) dieses Abschnitts vorgesehenen Berichte gelten nach Erhalt durch die Abteilung der Marktregelung, Haltestelle 10-2, bei der Hauptverwaltung der Kommission in Washington DC. Duplikate der in den Absätzen (b) (2) (i) bis (v) dieses Abschnitts vorgesehenen Berichte sind mit Überwachungspersonal einzureichen, das von einer selbstregulierenden Organisation, die die benannte Prüfstelle für den alternativen Handel ist, als solche bezeichnet wird System nach xA7 240.17d-1 dieses Kapitels gleichzeitig mit der Einreichung bei der Kommission. Duplikate der Berichte nach Absatz (b) (9) dieses Abschnitts werden dem Überwachungspersonal dieser Selbstregulierungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Alle gemäß diesem Absatz (b) (2) und Absatz (b) (9) dieses Abschnitts eingereichten Berichte gelten als vertraulich, wenn sie eingereicht werden. (3) Auftragsanzeige und Ausführungszugriff. (I) Ein alternatives Handelssystem muss die Anforderungen gemäß Absatz (b) (3) (ii) dieses Abschnitts in Bezug auf jede NMS - Aktie erfüllen, in der das alternative Handelssystem: (B) während mindestens 4 von Die vorangegangenen 6 Kalendermonate hatten ein durchschnittliches tägliches Handelsvolumen von 5 Prozent oder mehr des gesamten durchschnittlichen täglichen Anteilsvolumens für solche NMS-Aktien, wie sie von einem effektiven Transaktionsberichtsplan gemeldet wurden. (Ii) Ein solches alternatives Handelssystem stellt einer nationalen Wertpapierbörse oder einer nationalen Wertpapiervereinigung die Preise und Größen der Aufträge zum höchsten Kaufpreis und den niedrigsten Verkaufspreis für diese NMS-Aktien zur Verfügung. Angezeigt, um mehr als eine Person in der alternativen Handelssystem. Zur Eintragung in die von der nationalen Wertpapierbörse oder dem nationalen Wertpapierverband zur Verfügung gestellten Angebotsdaten an die Verkäufer gemäß xA7 242.602. (Iii) In Bezug auf eine gemäß Absatz (b) (3) (ii) dieses Abschnitts angezeigte Anordnung stellt ein alternatives Handelssystem jedem Broker-Händler, der Zugang zu der nationalen Wertpapierbörse oder dem nationalen Wertpapierverband hat, zu Das alternative Handelssystem liefert die Preise und Größen der angezeigten Aufträge gemäß Absatz (b) (3) (ii) dieses Abschnitts, die Möglichkeit, eine Transaktion mit solchen Aufträgen durchzuführen, die: (A) Entsprechend der Fähigkeit eines solchen Maklers ist - Dealer, um eine Transaktion mit anderen Aufträgen, die an der Börse oder von der Vereinigung angezeigt werden, zu bewirken, und (B) zu dem Preis des höchsten Preisbesitzes oder der niedrigste Preisverkäufe, die für den kleineren der kumulativen Größe der dort eingegebenen Preisbestellungen angegeben ist Dieser Preis. Oder die Größe der Ausführung, die von einem solchen Broker-Händler gesucht wird. (4) Gebühren. Das alternative Handelssystem erhebt keine Gebühr an Makler, die über eine nationale Wertpapierbörse oder eine nationale Wertpapiervereinigung auf das alternative Handelssystem zugreifen. Dies steht im Widerspruch zu einem gleichwertigen Zugang zum alternativen Handelssystem, das nach Absatz (b) (3) (iii) dieses Abschnitts erforderlich ist. Wenn die nationale Wertpapierbörse oder die nationale Wertpapiervereinigung, auf die ein alternatives Handelssystem die Preise und Größen der Aufträge nach den Absätzen (b) (3) (ii) und (b) (3) (iii) dieses Abschnitts vorsieht, Regeln, die darauf abzielen, die Übereinstimmung mit den Normen für den Zugang zu Zitaten, die auf einer solchen nationalen Wertpapierbörse angezeigt werden, oder dem von dieser nationalen Wertpapiervereinigung betriebenen Markt zu gewährleisten. Das alternative Handelssystem erhebt keine Gebühren an Mitglieder, die im Widerspruch stehen, die nicht in der von ihm geforderten Weise offen gelegt werden oder die mit dem durch diese Regeln festgelegten Standard des gleichwertigen Zugangs unvereinbar sind. (I) Ein alternatives Handelssystem muss den Anforderungen in Absatz (b) (5) (ii) dieses Abschnitts entsprechen, wenn während mindestens 4 der vorangegangenen 6 Kalendermonate dieses alternative Handelssystem: (A) Zu jedem NMS-Bestand 5 Prozent oder mehr des durchschnittlichen täglichen Volumens in dieser Sicherheit, berichtet von einem effektiven Transaktionsberichtsplan (B) In Bezug auf eine Eigenkapitalsicherheit, die kein NMS-Bestand ist und für die Transaktionen einer Selbstregulierungsorganisation gemeldet werden. 5 Prozent oder mehr des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in dieser Sicherheit, wie sie von der Selbstregulierungsorganisation berechnet wird, auf die diese Transaktionen berichtet werden (C) In Bezug auf kommunale Wertpapiere, 5 Prozent oder mehr des durchschnittlichen Tagesvolumens, der in den Vereinigten Staaten gehandelt wird Oder (D) In ​​Bezug auf Unternehmensanleihen, 5 Prozent oder mehr des durchschnittlichen Tagesvolumens, der in den Vereinigten Staaten gehandelt wird. (A) Festlegung von schriftlichen Normen für die Gewährung des Zugangs zum Handel auf seinem System (B) Nicht unangemessen verboten oder beschränken Sie jede Person in Bezug auf den Zugang zu Diensten, die von einem solchen alternativen Handelssystem angeboten werden, indem sie die in Absatz (b) (5) Ii) (A) dieses Abschnitts in unlauterer oder diskriminierender Weise (C) Erstellung und Aufzeichnungen von: (1) Alle Zugangsvoraussetzungen, die für alle Abonnenten die Gründe für die Erteilung eines solchen Zugangs und (2) alle Verweigerungen oder Beschränkungen enthalten Des Zugangs und der Gründe für jeden Antragsteller, für die Verweigerung oder Begrenzung des Zugangs und (D) die auf dem Formular ATS-R (xA7 249.638 dieses Kapitels) erforderlichen Informationen über Zuwendungen, Verweigerungen und Zugangsbeschränkungen zu melden. (Iii) Unbeschadet des Absatzes (b) (5) (i) dieses Abschnitts ist ein alternatives Handelssystem nicht verpflichtet, die Anforderungen in Absatz (b) (5) (ii) dieses Abschnitts einzuhalten, wenn dieser alternative Handel System: (B) Solche Kundenaufträge werden keiner Person angezeigt, außer den Mitarbeitern des alternativen Handelssystems und (C) Solche Aufträge werden zu einem Preis für eine solche Sicherheit ausgeführt, die durch einen effektiven Transaktionsberichtsplan verbreitet wird. Oder aus solchen Preisen abgeleitet (6) Kapazität, Integrität und Sicherheit automatisierter Systeme. (I) Das alternative Handelssystem muss den Anforderungen nach Absatz (b) (6) (ii) dieses Abschnitts entsprechen, wenn während mindestens 4 der vorangegangenen 6 Kalendermonate dieses alternative Handelssystem: (A) Zu den kommunalen Wertpapieren, 20 Prozent oder mehr des durchschnittlichen täglichen Volumens, das in den Vereinigten Staaten gehandelt wird, oder (B) In Bezug auf Unternehmensschuldverschreibungen, 20 Prozent oder mehr des durchschnittlichen täglichen Volumens, das in den Vereinigten Staaten gehandelt wird. (Ii) In Bezug auf jene Systeme, die Auftragseingabe, Auftragsrouting, Auftragsabwicklung, Transaktionsberichterstattung und Handelsvergleich unterstützen, muss das alternative Handelssystem: (A) angemessene aktuelle und zukünftige Kapazitätsschätzungen festlegen (B) periodische Kapazitätsstress-Tests durchführen Von kritischen Systemen, um solche Systeme zu bestimmen, um Transaktionen in einer genauen, zeitnahen und effizienten Weise zu verarbeiten (C) Entwickeln und implementieren angemessene Verfahren zur Überprüfung und Aktualisierung ihrer Systementwicklungs - und Testmethodik (D) Überprüfen Sie die Anfälligkeit ihrer Systeme und Daten Zentrale Computeroperationen auf interne und externe Bedrohungen, körperliche Gefahren und Naturkatastrophen (E) Festlegung angemessener Notfall - und Notfallrettungspläne (F) Auf einer jährlichen Basis wird eine unabhängige Überprüfung nach einer festgelegten Audit-Prozedur und - Standards durchgeführt Handelssysteme, um sicherzustellen, dass die Absätze (b) (6) (ii) (A) bis (E) dieses Abschnitts erfüllt sind, und eine Überprüfung durch die Geschäftsleitung eines Berichts durchführen, der die Empfehlungen und Schlussfolgerungen der unabhängigen Überprüfung enthält (G) unverzüglich die Kommissionsmitarbeiter über materielle Systemausfälle und erhebliche Systemänderungen informieren. (Iii) Unbeschadet des Absatzes (b) (6) (i) dieses Abschnitts ist ein alternatives Handelssystem nicht verpflichtet, die Anforderungen in Absatz (b) (6) (ii) dieses Abschnitts einzuhalten, wenn dieser alternative Handel gilt System: (B) Solche Kundenaufträge werden keiner Person angezeigt, außer den Mitarbeitern des alternativen Handelssystems und (C) Solche Aufträge werden zu einem Preis für eine solche Sicherheit ausgeführt, die durch einen effektiven Transaktionsberichtsplan verbreitet wird. Oder aus solchen Preisen abgeleitet (7) Prüfungen, Inspektionen und Untersuchungen. Das alternative Handelssystem erlaubt die Prüfung und Inspektion seiner Räumlichkeiten, Systeme und Aufzeichnungen und kooperiert mit der Prüfung, Inspektion oder Untersuchung von Abonnenten, ob diese Prüfung von der Kommission oder von einer Selbstregulierungsorganisation durchgeführt wird Ein solcher Abonnent ist Mitglied. (I) die in xA7 242.302 angegebenen Datensätze vorzulegen und zu behalten und (ii) die in xA7 242.303 angegebenen Datensätze zu speichern. (I) Die von dem Formular ATS-R (xA7 249.638 dieses Kapitels) benötigten Informationen innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Ende eines jeden Kalenderquartals, in dem der Markt nach dem Inkrafttreten dieses Abschnitts betrieben wurde, zu erfassen und (ii) die Informationen zu übermitteln Verlangt nach Formular ATS-R innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem ein alternatives Handelssystem nicht mehr funktioniert. (10) Verfahren zur Gewährleistung der vertraulichen Behandlung von Handelsinformationen. (I) Das alternative Handelssystem setzt angemessene Schutzmaßnahmen und Verfahren ein, um die vertraulichen Handelsinformationen des Abonnenten zu schützen. Solche Schutzmaßnahmen und Verfahren umfassen: (A) Begrenzung des Zugangs zu den vertraulichen Handelsinformationen der Abonnenten der Arbeitnehmer des alternativen Handelssystems, die das System betreiben oder für die Einhaltung dieser oder anderer anwendbarer Regeln verantwortlich sind (ii) der alternative Handel Das System erlässt und umsetzt angemessene Überwachungsverfahren, um sicherzustellen, dass die gemäß Absatz (b) (10) (i) dieses Abschnitts festgelegten Schutzmaßnahmen und Verfahren eingehalten werden. (11) Name. Das alternative Handelssystem darf in seinem Namen nicht das Wort x201Cexchange, x201D oder Ableitungen des Wortes x201Cexchange, x201D wie den Begriff x201Cstock market. x201D verwenden. Dies ist eine Liste der United States Code Abschnitte, Statuten bei Large, Public Laws und Presidential Dokumente, die für dieses CFR-Teil eine Regelmacht erbringen. Es ist nicht garantiert, genau oder aktuell zu sein, obwohl wir die Datenbank wöchentlich aktualisieren. Weitere Einschränkungen der Genauigkeit werden auf der GPO-Site beschrieben. United States Code U. S. Code: Titel 15 - HANDEL UND HANDEL 17 CFR Part 242 Die Securities and Exchange Commission (SEC oder Kommission) verabschiedet bestimmte Änderungen der Verordnung SBSRReporting und Verbreitung von sicherheitsrelevanten Swap-Informationen (Regulation SBSR). Insbesondere die neue Regel 901 (a) (1) der Verordnung SBSR erfordert eine Plattform (dh eine nationale Wertpapierbörse oder eine sicherheitsrelevante Swap-Ausführungseinrichtung (SB SEF), die bei der Kommission registriert oder von der Registrierung befreit ist) Basierten Swap auf einer solchen Plattform ausgeführt, die dem Clearing vorgelegt wird. Die neue Regel 901 (a) (2) (i) der Verordnung SBSR verlangt von einer registrierten Clearing-Stelle, einen sicherheitsrelevanten Swap zu melden, der eine Gegenpartei ist. Die Kommission verabschiedet in Übereinstimmung mit den neu verabschiedeten Änderungen der Regel 901 (a) bestimmte Änderungen an anderen Bestimmungen der Verordnung SBSR und eine Änderung, die registrierte sicherheitsrelevante Swap-Daten-Repositories (SDRs) erfordern würde, um den sicherheitsrelevanten Swap bereitzustellen Transaktionsdaten, die sie verpflichtet sind, den Nutzern der Informationen öffentlich zugänglich zu machen. Die Kommission verabschiedet auch Änderungen der Regel 908 (a) zur Verlängerung der Verordnung SBSRaposs Regulatory Reporting und öffentliche Verbreitung Anforderungen an zusätzliche Arten von grenzüberschreitenden sicherheitsspezifischen Swaps. Die Kommission bietet Leitlinien für die Anwendung der Verordnung SBSR auf Prime-Brokerage-Transaktionen und die Zuweisung von freigegebenen sicherheitsrelevanten Swaps an. Schließlich verabschiedet die Kommission einen neuen Einhaltungsplan für die Teile der Verordnung SBSR, für die die Kommission zuvor keine Einhaltungstermine festgelegt hat. 2016-07-27 vol. 8144 - Mittwoch, 27. Juli 201681 FR 49432 - Offenlegung von Auftragsabwicklungsinformationen 17 CFR-Teile 240 und 242 Die Securities and Exchange Commission (Kommission oder SEC) schlägt vor, die Regeln 600 und 606 des nationalen Marktsystems (Verordnung NMS) Nach dem Securities Exchange Act von 1934 (Börsengesetz), um zusätzliche Angaben durch Makler-Händler an Kunden über die Weiterleitung ihrer Aufträge zu verlangen. Im Einzelnen schlägt die Kommission in Bezug auf institutionelle Aufträge vor, die Regel 606 der Verordnung NMS zu ändern, um einem Makler-Händler auf Verlangen des Kunden zu verlangen, spezifische Angaben im Zusammenhang mit der Weiterleitung und Ausführung der Kundenkapital-institutionellen Aufträge für die vorherige zu geben Sechs Monate Die Kommission schlägt außerdem vor, die Regel 606 der Verordnung NMS zu ändern, um einen Broker-Händler zu verpflichten, öffentlich zugängliche aggregierte Informationen über die Abwicklung von Kundenapos institutionellen Aufträgen für jedes Kalenderquartal zu erstellen. In Bezug auf Einzelhandelsaufträge schlägt die Kommission vor, gezielte Verbesserungen der laufenden Orderrouting-Offenlegungen gemäß Regel 606 vorzunehmen, indem sie beschränken, dass die Auftragsinformationen in marktfähige und nicht marktfähige Kategorien aufgeteilt werden müssen, wobei die Offenlegung des Netto-Gesamtbetrags einer Zahlung erforderlich ist Für den Auftragsablauf, die Zahlung aus der erhaltenen Gewinnbeteiligung, die gezahlten Transaktionsgebühren und die Transaktionsrabatte, die ein Makler-Händler von bestimmten Orten erhalten hat, verlangen, dass Makler-Händler die Zahlungsbedingungen für Auftragsströmungsvereinbarungen und Gewinnbeteiligungsbeziehungen beschreiben Mit bestimmten Orten, die ihre Reihenfolge Routing Entscheidungen beeinflussen können, und die Beseitigung der Anforderung, Einzelhandel Auftragsleitung Informationen durch Auflistung Markt zu teilen. Im Zusammenhang mit diesen neuen Anforderungen schlägt die Kommission vor, die Regel 600 der Verordnung NMS zu ändern, um eine Reihe von neu definierten Begriffen einzufügen, die in den vorgeschlagenen Änderungen der Regel 606 verwendet werden. Die Kommission schlägt ferner vor, die Regeln 605 und 606 der Verordnung zu ändern NMS zu verlangen, dass die öffentlichen Auftragsausführungs - und Auftragsleitfeststellen für einen Zeitraum von drei Jahren öffentlich zugänglich gehalten werden und konforme Änderungen an Regel 607 vornehmen müssen. Schließlich schlägt die Kommission vor, die Regel 3a51-1 (a) nach dem Börsengesetz zu ändern Regel 13h-1 (a) (5) der Regel 13D-G Regel 105 (b) (1) der Verordnung M Regeln 201 (a) und 204 (g) der Verordnung SHO Regeln 600 (b), 602 (a) ( 5), 607 (a) (1) und 611 (c) der Verordnung NMS und Regel 1000 der Verordnung SCI, um Querverweise als Ergebnis dieser vorgeschlagenen Regel zu aktualisieren. 2015-12-30 vol 802 - Mittwoch, 30. Dezember 201580 FR 81454 - Regelungssysteme Compliance und Integritätskorrektur 17 CFR Part 242 Die Securities and Exchange Commission (Kommission) macht eine technische Korrektur ihrer Regeln für die Compliance und Integrität der Regulierungssysteme (Regulation SCI) im Rahmen der Securities Exchange Act von 1934 (Börsengesetz) und konforme Änderungen der Verordnung ATS im Rahmen des Börsengesetzes, die für bestimmte selbstregulierende Organisationen (einschließlich registrierter Clearing-Agenturen), alternative Handelssysteme (ATS), Planprozessoren und befreite Clearing-Agenturen gilt ( Kollektiv, SCI-Einheiten). 2015-12-28 vol. Die Wertpapier - und Börsenkommission schlägt vor, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in der Verordnung ATS nach dem Securities Exchange Act von 1934 zu ändern (in der Verordnung (EG) Nr. Börsengesetzes), die auf alternative Handelssysteme (ATS) anwendbar sind, die in NMS-Aktien (NMS Stock ATS) tätig sind, darunter auch so genannte Dark Pools. Zunächst schlägt die Kommission vor, die Verordnung ATS zu verabschieden Formular ATS-N, um Informationen über den Broker-Händler zu liefern, der den NMS Stock ATS (Broker-Dealer-Betreiber) und die Aktivitäten des Broker-Dealer-Betreibers und seiner Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit dem NMS Stock ATS betreibt und detaillierte Informationen über Die Art und Weise der Tätigkeit des ATS. Zweitens schlägt die Kommission vor, Einreichungen auf Formular ATS-N öffentlich zu machen, indem sie bestimmte Formular ATS-N Einreichungen auf der Commissionaposs Internet-Website veröffentlichen und jede NMS-Aktie ATS benötigen, die eine Website hat, um zu posten Auf der NMS-Aktie ATSaposs-Website einen direkten URL-Hyperlink zur Commissionaposs-Website, die die erforderlichen Dokumente enthält. Drittens schlägt die Kommission vor, die Verordnung ATS zu ändern, um ein Verfahren für die Kommission vorzulegen, um festzustellen, ob ein Unternehmen für die Befreiung von der Definition des Börsengesetzes Regel 1a1-1 (a) (2) in Bezug auf NMS-Aktien und Erkläre eine NMS-Aktie ATSaposs Form ATS-N entweder wirksam oder nach Bekanntmachung und Gelegenheit zum Hören unwirksam. Viertens könnte die Kommission nach dem Vorschlag die Freistellung von der Definition des Austauschs aussetzen, beschränken oder widerrufen, nachdem sie eine Benachrichtigung und Gelegenheit zur Anhörung gegeben hat. Fünftens schlägt die Kommission vor, zu verlangen, dass ein ATSaposs-Schutz und Verfahren zum Schutz der vertrauenswürdigen Handelsinformationen für Abonnenten geschrieben werden. Die Kommission schlägt ferner vor, Änderungen an der Verordnung ATS und der Börsengesetz Regel 3a1-1 (a) vorzunehmen. Darüber hinaus fordert die Kommission unter anderem eine Änderung der Anforderungen der Freistellung von der Definition des Börsenrechts gemäß § 3a1-1 a) für ATS, die Transaktionen in anderen Wertpapieren als NMS-Aktien erleichtern. Schließlich fordert die Kommission auch eine Stellungnahme zu ihrer Prüfung auf, um die Änderungsgesetzregeln 600 und 606 zu ändern, um die Transparenz in Bezug auf die Abwicklung und Vermittlung von institutionellen Kundenaufträgen durch Maklerhändler zu verbessern. Einfache Handelssysteme (ATS) Als Markt ein alternatives Handelssystem (ATS) unter dem Securities Act (Ontario) und National Instrument 21-101 Marketplace Operation (NI 21-101) geregelt ist. National Instrument 23-101 Handelsregeln und ihre damit zusammenhängenden Begleitpolitik. NI 21-101 definiert einen Markt als eine Einrichtung, die: Käufer und Verkäufer von Wertpapieren zusammenbringt die Aufträge für Wertpapiere von mehreren Käufern und Verkäufern und verwendet etablierte nicht-diskretionäre Methoden, unter denen die Aufträge miteinander interagieren. ATS bieten automatisierte Handelssysteme, die Aufträge von Käufern und Verkäufern zusammenbringen. Im Gegensatz zu einem Umtausch verlangt ein ATS nicht, dass ein Emittent eine Vereinbarung treffen muss, um seine Wertpapiere auf dem Markt zu handeln, direkt oder über einen oder mehrere Abonnenten eine Garantie für einen zweiseitigen Markt für eine Sicherheit anzubieten Kontinuierliche oder vernünftig kontinuierliche Grundlage, die Anforderungen an die Abwicklung von Abonnenten festzulegen, mit Ausnahme des Verhaltens in Bezug auf den Handel durch die Abonnenten am Markt und Disziplin-Abonnenten, außer durch Ausschluss von der Teilnahme am Markt. Review Process Die Einrichtung und der Betrieb von ATS unterliegen dem regulatorischen Rahmen, der im National Instrument 21-101 Marketplace Operation (NI 21-101) und National Instrument 23-101 Trading Rules (NI 23-101) (zusammen die Marketplace Rules) ). Zusätzliche Leitlinien für den in NI 21-101 und NI 23-101 beschriebenen Regelungsrahmen finden sich in den entsprechenden Companion-Richtlinien. Um das Geschäft fortzusetzen, muss das ATS zuerst das Formular 21-101F2 bis NI 21-101 mit dem OSC mindestens 30 Tage dauern, bevor es vorschlägt, Geschäft zu beginnen, und stellt fest: eine Beschreibung der Klassen von Abonnenten eine Liste von Arten von Wertpapieren die ATS erwartet, eine Beschreibung ihrer Marktstruktur ihre Konstitutionsdokumente und Corporate-by-Gesetze die Namen von jedermann, die an der Bedienung der ATS beteiligt sind, die Art der Bedienung, Verfahren, Zugangsmöglichkeiten, Gebühren und eine Beschreibung der Schutzmaßnahmen und Schulung durch das ATS und ein Verfahren zur Überprüfung der Systemkapazität, der Sicherheit und der Notfallplanung. Laufende Voraussetzungen Sobald die OSC und ein Mitglied einer SRO registriert sind, muss sich ein ATS in Übereinstimmung mit den in den ATS-Regeln festgelegten Anforderungen und den vom OSC auferlegten Bedingungen verhalten. Diese Voraussetzungen umfassen: Einreichung von Formular 21-101F3 (vierteljährlicher Bericht über alternative Handelssystemaktivitäten) innerhalb von 30 Tagen nach jedem Kalenderquartalberichterstattung und Abwicklung aller Trades durch eine anerkannte Clearing-Agentur, die genaue und zeitnahe Informationen an einen Informationsprozessor oder einen Informationsverkäufer, der alle einreicht Wesentliche Änderungen der in Form 21-101F2 enthaltenen Informationen und die Aufrechterhaltung der Händlerregistrierung und die Erfüllung aller Anforderungen, die mit der Registrierung verbunden sind. Das ATS muss auch alle Anforderungen erfüllen, die für ein ATS gelten, und zwar unter den Regeln und Anforderungen der SRO, von denen es Mitglied ist. Das OSC überwacht die Einhaltung eines ATS mit dem geltenden Ontario-Wertpapierrecht. Im Rahmen ihrer Aufsicht beurteilt das OSC die Einreichungen (z. B. Änderungen an den in Form 21-101F2 eingereichten Informationen). OSC-Mitarbeiter-Hinweis 21-703 Die Transparenz der Geschäftstätigkeit von Börsen und alternativen Handelssystemen sieht auch die Veröffentlichung von Bekanntmachungen vor, die die Tätigkeit des ATS vor dem Beginn des Betriebs sowie die Bekanntmachung über die vorgeschlagenen Änderungen bestimmter Aspekte der ATS beschreiben Operationen ATS-Hinweise, die unter OSC Staff Notice 21-703 veröffentlicht werden, finden Sie hier. ATSs, die in Ontario tätig sind: Securities Lending ATSs: EquiLend Canada Corp. Für weitere Informationen: National Instrument 21-101 - Marktplatz Betrieb National Instrument 23-101 - Handelsregeln OSC Mitarbeiterhinweis 21-703 - Transparenz der Geschäftstätigkeit von Börsen und Alternativhandel Systeme


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